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Hier finden Sie weitere Informationen zur benötigten Ausnahmebewilligung für den Erwerb eines Wärmebild-Zielfernrohrs.
Wärmebild-Zielfernrohre gelten in der Schweiz als verbotene Gegenstände und erfordern deshalb eine Ausnahmebewilligung. Diese können Sie bei Ihrem kantonalen Waffenbüro beantragen.
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