Hier finden Sie weitere Informationen zur benötigten Ausnahmebewilligung für den Erwerb eines Wärmebild-Zielfernrohrs.
Wärmebild-Zielfernrohre gelten in der Schweiz als verbotene Gegenstände und erfordern deshalb eine Ausnahmebewilligung. Diese können Sie bei Ihrem kantonalen Waffenbüro beantragen.